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   BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18   

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BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18 (https://dejure.org/2019,3458)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2019 - 5 PB 4.18 (https://dejure.org/2019,3458)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 5 PB 4.18 (https://dejure.org/2019,3458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Prüfung des Vorliegens einer Gehörs...

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Ausgestaltung von Leistungsprämien; abstrakter Feststellungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen einer behaupteten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Prüfung des Vorliegens einer Gehörsverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 P 9.15

    Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion; Anhang zu einer E-Mail; Beweisfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Soweit es im Rahmen der Begründetheitsprüfung die tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2015 zugrunde legt, trägt es lediglich den sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden rechtlichen Vorgaben Rechnung, dass sich ein abstrakter Feststellungsantrag auf künftige Sachverhalte beziehen muss, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2016 - 5 P 9.15 - BVerwGE 157, 117 Rn. 12 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9), hier also der Gewährung von Leistungsprämien im Jahre 2015.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Für § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich der Begriff "Fragen der Lohngestaltung" auf abstrakt generelle Regelungen der Entgeltbestimmung bezieht (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135 ).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 01.09.2010 - 9 B 80.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Ermittlung des Klagebegehrens; Klageantrag;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Sofern die Beschwerde mit dem in Rede stehenden Vorbringen auch einen Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO geltend machen sollte (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 S. 3; vgl. zur vergleichbaren Situation im verwaltungsgerichtlichen Verfahren BVerwG, Beschluss vom 1. September 2010 - 9 B 80.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 41), müsste sie schon deshalb erfolglos bleiben, weil ein etwaiger Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren keinen nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG rügefähigen Verfahrensfehler darstellt.
  • BVerwG, 06.11.2018 - 5 P 8.16

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats im öffentlichen Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Soweit es im Rahmen der Begründetheitsprüfung die tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2015 zugrunde legt, trägt es lediglich den sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden rechtlichen Vorgaben Rechnung, dass sich ein abstrakter Feststellungsantrag auf künftige Sachverhalte beziehen muss, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2016 - 5 P 9.15 - BVerwGE 157, 117 Rn. 12 und vom 6. November 2018 - 5 P 8.16 - juris Rn. 9), hier also der Gewährung von Leistungsprämien im Jahre 2015.
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Sofern die Beschwerde mit dem in Rede stehenden Vorbringen auch einen Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO geltend machen sollte (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1991 - 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG Nr. 1 S. 3; vgl. zur vergleichbaren Situation im verwaltungsgerichtlichen Verfahren BVerwG, Beschluss vom 1. September 2010 - 9 B 80.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 41), müsste sie schon deshalb erfolglos bleiben, weil ein etwaiger Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren keinen nach § 72 Abs. 2 Nr. 3, § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG rügefähigen Verfahrensfehler darstellt.
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Im Übrigen schützt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Beteiligten auch nicht davor, dass ein Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder sich nicht näher damit auseinandersetzt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Im Übrigen schützt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs die Beteiligten auch nicht davor, dass ein Gericht einzelne Tatsachen oder Erkenntnisse und bestimmtes Vorbringen von Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts bei seiner Entscheidung unberücksichtigt lässt oder sich nicht näher damit auseinandersetzt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 25. Mai 2016 - 5 PB 21.15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15

    Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 5 PB 19.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2014 - 5 PB 8.14

    Rechtsbeschwerde wegen Divergenz gegen den Beschluss des Bayerischen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 5 PB 4.18
    Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vorbildfunktion des bundesrechtlichen Mitbestimmungstatbestandes die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG sowie zu inhaltsgleichen landesrechtlichen Vorschriften zur Auslegung von § 81 Abs. 2 Nr. 4 SächsPersVG herangezogen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12. September 2014 - 5 PB 8.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 17.13

    TV-L; TdL; Beschlüsse der Mitgliederversammlung der TdL; Richtlinien der TdL über

  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 18.2596

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung allgemeiner Kriterien für

    Diese höchstrichterlichen Erwägungen zur Systematik des damals streitgegenständlichen Mitbestimmungstatbestands können zur Auslegung des praktisch mit § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG wortgleichen Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayPVG herangezogen werden (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2019 - 5 PB 4.18 - juris Rn. 16).

    Es hat auch in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es Zweckbestimmung einer Vorschrift wie Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayPVG ist, durch die Beteiligung des Personalrats im Interesse der Lohngerechtigkeit zu vermeiden, dass bei der Regelung von Fragen der Lohngestaltung die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Dienststelle nicht hinreichend berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, B.v. 6.2.1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365/370; B.v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - BVerwGE 108, 135/148; B.v. 20.11.2008 - 6 P 17.07 - NZA-RR 2009, 283 Rn. 11; B.v. 25.4.2014 - 6 P 17.13 - NZA-RR 2014, 503 Rn. 14; B.v. 24.1.2019 - 5 PB 4.18 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Zwar kann in einem Verstoß gegen die Verfahrensregelung des § 308 Abs. 1 ZPO, der im Rahmen des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht isoliert rügefähig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 PB 4.18 - juris Rn. 6), dann ein beachtlicher Verfahrensfehler (im Sinne von § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG) liegen, wenn sich der Verstoß zugleich als Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2020 - PB 15 S 897/20

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei Gewährung von übertariflichen

    Denn Zweck dieses Mitbestimmungsrechts ist die angemessene und durchsichtige Gestaltung des Lohngefüges und die Wahrung der Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Dienststelle, nicht aber der jeweilige Einzelfall (BVerwG, Beschluss vom 24.01.2019 - 5 PB 4/18 -, Juris Rn. 16, m.w.N.).

    Gerade hinsichtlich solcher Einzelfallentscheidungen, bezüglich der Ziffer 1.1.3 des Rundschreibens Nr. 16/2015 der Klinikleitung ausdrücklich einen "weiten Bewertungsspielraum" einräumt, aber gewährt § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG, wie unter a. ausgeführt, dem Personalrat schon grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht (ebenso im Falle eines Leistungsprämiensystems: Sächs. OVG, Beschluss vom 02.02.2018 - 9 A 684/16.PL - das BVerwG hat die Rechtsbeschwerde hiergegen nicht zugelassen, vgl. Beschluss vom 24.01.2019 - 5 PB 4.18 - beide Juris).

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 19.2114

    Gewerkschaftlicher Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem

    (1) Zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG) von Personalratsmitgliedern und mit Blick auf die Gewährleistung eines pflichtbewussten und gesetzmäßigen Arbeitens des Personalrats als Ausschlusszweck hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, es liege auf der Hand, dass grobe Beschimpfungen bzw. Verunglimpfungen - etwa in nichtöffentlicher Personalratssitzung - im Einzelfall eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten i.S.d. § 28 Abs. 1 BPersVG darstellen können (vgl. BVerwG, B.v. 14.5.2014 - 6 PB 13.14 - PersV 2014, 312 Rn. 5 m.w.N.; B.v. 21.6.2017 - 1 WDS-VR 5.16 - NVwZ 2017, 1707 Rn. 45 m.w.N.), wobei § 28 Abs. 1 BPersVG nahezu wortgleich mit Art. 28 Abs. 1 BayPVG ist (vgl. BVerwG, B.v. 24.1.2019 - 5 PB 4.18 - juris Rn. 16).
  • VG Berlin, 17.11.2020 - 72 K 10.20
    Zweck des Mitbestimmungsrechts ist die angemessene und durchsichtige Gestaltung des Lohngefüges und die Wahrung der Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der Dienststelle; Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist nicht die konkrete, absolute Höhe des Arbeitsentgelts; Gegenstand sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen, d.h. die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2019 - BVerwG 5 PB 4.18 -, Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 62 PV 2.19

    Mitbestimmung; Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle; Maßnahme des

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts sind nicht die konkreten, absoluten Höhen der Arbeitsentgelte, sondern die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen, d.h. die abstrakt-generellen Grundsätze der Entgeltfindung (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 PB 4.18 - juris Rn. 16).
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